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Was versteht man unter einem Dachdecker im Reisegewerbe?

Wenn ein Dachdecker im Sinne des § 55 GewO tätig wird, handelt es sich um ein sogenanntes Reisegewerbe. Dabei geht es darum, dass der Handwerker ohne einen festen Kundenauftrag oder Niederlassung aktiv auf Kunden zugeht – etwa durch das Aufsuchen von Aufträgen außerhalb seines Betriebsstandorts. Für handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe gilt nicht zwingend der Meisterzwang nach § 1 HwO; dieser gilt primär für das stehende Gewerbe.

Die rechtliche Grundlage findet sich in Teil III der Gewerbeordnung, speziell in § 55 GewO. Dort heißt es unter anderem:

  • „(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung … Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht …“ In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2176/98 vom 27.09.2000) wird betont, dass entscheidend ist, dass beim Reisegewerbe die Initiative zur Leistungserbringung vom Anbieter ausgeht.

Häufige Missverständnisse beim Reisegewerbe

Verwaltungsbehörden vertreten mitunter die Auffassung, dass ein Reisegewerbe nur „kleinere“ handwerkliche Leistungen erbringen dürfe. In einer Informationsschrift der Handwerkskammern heißt es, das Reisegewerbe betreffe überwiegend „Reparaturen und kleinere Handreichungen“. Doch das Bundesverfassungsgericht stellt klar:

  • „… letztlich ist aber nicht ausgeschlossen, dass im Reisegewerbe auch einmal die volle Kunstfertigkeit eingesetzt wird.“
  • Damit wird bestätigt, dass nicht nur einfache Tätigkeiten möglich sind, sondern grundsätzlich auch vollwertige handwerkliche Leistungen in einer Reisegewerbe­ausübung denkbar sind. Weitere Entscheidungen wie z. B. OVG Münster, Beschluss 4 A 511/02 vom 06.11.2003 und BVerfG, Entscheidung 2 BvR 449/02 vom 27.04.2007, verdeutlichen, dass eine Einschränkung des Reisegewerbes auf bloße Kleinreparaturen eine unzulässige Verengung der Rechtslage darstellt. Entscheidend bleibt: Der Anbieter geht aktiv auf den Kunden zu, nicht umgekehrt.
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